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UVV Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3/4

Produktinformationen "UVV Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3/4"

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist eine deutsche Unfallverhütungsvorschrift, die sich mit der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln befasst. Sie regelt die Pflichten von Arbeitgebern hinsichtlich der regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) bezieht sich speziell auf den Einsatz elektrischer Betriebsmittel in medizinisch genutzten Bereichen.

Es ist wichtig, dass Unternehmen und Arbeitgeber die Vorschriften der DGUV 3/4 einhalten, um Unfälle durch elektrische Gefahren zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten gemäß den Vorgaben der DGUV 3/4 ist daher unerlässlich.

In Zusammenarbeit mit BAB Beratung für Arbeitssicherheit und Brandschutz
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